Sperren des Waldes

Waldbesitzer können das Betreten des Waldes aus wichtigem Grund einschränken und den Wald ganz oder teilweise sperren.

Gründe hierfür können sein:

  • Forstschutz
  • Vermeidung erheblicher Schäden
  • Wahrung schutzbedürftiger Interessen des Waldbesitzers

Die Sperrung muss von der jeweiligen Forstbehörde genehmigt oder kann von dieser selbst angeordnet werden.