Sperren des Waldes
Waldbesitzer können das Betreten des Waldes aus wichtigem Grund einschränken und den Wald ganz oder teilweise sperren.
Gründe hierfür können sein:
- Forstschutz
- Vermeidung erheblicher Schäden
- Wahrung schutzbedürftiger Interessen des Waldbesitzers
Die Sperrung muss von der jeweiligen Forstbehörde genehmigt oder kann von dieser selbst angeordnet werden.