Der Wald

Wir lieben den Wald! In Deutschland haben die Bürger ein fast schon inniges Verhältnis zu „ihrem“ Wald.

Doch was ist eigentlich unter „Wald“ zu verstehen und wem gehört er?

Um diese Frage zu beantworten, hilft ein Blick ins Bundeswaldgesetz:

„Wald im Sinne des Gesetzes ist jede mit Forstpflanzen bestockte Grundfläche. Als Wald gelten auch kahlgeschlagene oder verlichtete Grundflächen, Waldwege, Waldeinteilungs- und Sicherungsstreifen, Waldblößen und Lichtungen, Waldwiesen, Wildäsungsplätze, Holzlagerplätze sowie weitere mit dem Wald verbundene und ihm dienende Flächen.“

Die Bundesländer können in ihren jeweiligen Landeswaldgesetzen andere Grundflächen dem Wald hinzurechnen oder z. B. Parkanlagen vom Waldbegriff ausnehmen. Auch spielt die Größe der bewaldeten Fläche eine Rolle. So spricht man z. B. von Wald in Baden-Württemberg erst dann von Wald, wenn die mit Wald zusammenhängend bedeckte Grundfläche ca. 2000 m² beträgt.

Der Wald gliedert sich hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse in folgende Kategorien:

  1. Staatswald (Bund und Bundesländer)
  2. Körperschaftswald (Städte und Gemeinden)
  3. Privatwald (Wald, der weder Staatswald noch Körperschaftswald ist)

Der Wald gehört also nicht oder allenfalls nur mittelbar uns, den Bürgern. Dieser wichtige Sachverhalt wird häufig von Waldbesuchern vergessen oder ist gar nicht in deren Bewusstsein verankert. Die Regeln für das Betreten des Waldes sind einzuhalten.

Der Wald erfüllt verschiedene Funktionen. Im Wesentlichen sind dies:

  1. Nutzfunktion
  2. Schutzfunktion
  3. Erholungsfunktion